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Konzept: Jugendsozialarbeit an drei Modellschulen
Konzept für die modellhafte Installation von Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII an 3 Modellschulen in NordfrieslandGliederung:
1. Beschreibung der Ausgangs- und Bedarfslage
1.1. Situationsbeschreibung aus Sicht der Jugendhilfe
1.2. Situationsbeschreibung aus Sicht der Schule
2. Beschreibung und Zielstellung des Projektes
2.1. Definition von Jugendsozialarbeit an Schulen
2.2. Zielgruppe und Ziele des Projektes
3. Durchführung
3.1. Ausschreibungsverfahren
3.1.1. Auswahlkriterien
3.2. Anforderungen und Aufgaben der teilnehmenden Schulen
3.3. Anforderungen und Aufgaben an die Jugendsozialarbeit
4. Finanzierungsplan
5. Evaluation
1.1. Situationsbeschreibung aus Sicht der Jugendhilfe
Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und familiärer Entwicklungen (Berufstätigkeit beider Eltern, erhöhte Mobilität, Alleinerziehende, zunehmender Bedarf an sozialer Integration) stehen Schule und Jugendhilfe vor wachsenden Herausforderungen, denen sie sich mit vielfältigen Weiterentwicklungen ihrer jeweiligen Arbeitsfelder stellen müssen. Die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe in Form von Jugendsozialarbeit an Schulen bietet sich als erprobtes und bewährtes Modell hierzu an.
Im 12. Kinder- und Jugendhilfebericht wird festgestellt, dass
„in Deutschland im internationalen Vergleich signifikante Problemkonstellationen grassieren:
- der konstant hohe Anteil von Jugendlichen ohne Schulabschluss mit gegenwärtig rund 9 % eines Altersjahrgangs, was einer Zahl von 80.000 bis 86.000 Jugendlichen pro Jahr entspricht
- schwierige Lernausgangsbedingungen vieler Jugendlicher mit Migrationshintergrund; ihr Anteil an den Wiederholern einer Klassenstufe ist sowohl im Grundschul als auch im Sekundar I-Bereich erheblich höher als der aus Familien ohne Migrationshintergrund, sie verlassen die Schule doppelt so häufig ohne Schulabschluss und sind in der Gruppe der aktiven Schulverweigerer/innen auch bei gleicher Schulform überrepräsentiert
- das Problemfeld „Schulmüdigkeit und Schulabsentismus“, das von der Schule selbst lange nicht in seinen dramatischen Konsequenzen für Bildungskarrieren und berufliche Integration wahrgenommen wurde. Hier sind 2 % regelmäßige und weitere 2 % Gelegenheitsschwänzer/Innen zu vermuten, mehrheitlich in der Altersgruppe der 12- bis 16-Jährigen. Zu diesen Schätzungen müsste dann noch die allerdings quantitativ schwer zu erfassende passive Schulverweigerung, etwa in Form ärztlich attestierten und von Eltern entschuldigten Fehlens ohne realen Krankheitshintergrund sowie rein physischer Anwesenheit im Unterricht bei psychischer „innerer Emigration“ hinzugezählt werden, da auch diese Verhaltensmuster den Schulerfolg ernsthaft in Frage stellen.
„Im Bildungsmonitor 2008 landet der Norden im unteren Mittelfeld (Rang 13 von 16). Dabei gab es Tadel für die hohe Zahl der Schulabbrecher in Schleswig-Holstein.“ (Quelle: Husumer Nachrichten vom 27.08.2008 Seiten 8 und 9)
Diese Ausführungen belegen, dass punktuell die Erfüllung des Auftrages von Bildung und Erziehung allein durch die Schulen aufgrund benachteiligter Lebenslagen und familiärer Belastungsfaktoren nicht mehr gewährleistet werden kann. So bietet die tägliche Präsenz sozialpädagogischer Fachkräfte in der Schule für Jungen und Mädchen die Chance, sich in Problemsituationen Hilfe zu holen und zugleich die Möglichkeit, auch für die Eltern, einen leichteren Zugang zu den Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu bekommen. So soll durch den Einsatz von Jugendsozialarbeit an Schulen der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, dass Eltern bei der schwieriger werdenden Erziehung ihrer Kinder Unterstützung benötigen.
1.2. Situationsbeschreibung aus Sicht der Schule
Auftrag der Schule ist es, jungen Menschen eine ihren individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Ausbildung zukommen zu lassen und sie auf ihre Stellung als Bürgerinnen und Bürger mit den entsprechenden Rechten und Pflichten vorzubereiten.
Dafür wird vorausgesetzt, dass die Schülerinnen und Schüler unter der Verantwortung ihrer Eltern ein Sozialverhalten entwickelt haben, das sie zur Teilnahme am Schulleben befähigt.
Diese Voraussetzung ist beim größten Teil der Schülerinnen und Schüler erfüllt, etliche Schülerinnen und Schüler kommen sogar mit vorbildlichen Sozialkompetenzen in die Schule.
Ein allerdings nicht unerheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler benötigt aber die pädagogische Nacharbeit durch die Lehrkräfte. Dies gelingt in wiederum vielen Fällen unter Nutzung der zur Verfügung stehenden erzieherischen Möglichkeiten der Schule: Leben mit Regeln und Ritualen, Erziehungs- und Förderkonzepte, individuelle Anforderungen, pädagogische Maßnahmen. Erleichtert werden solche angestrebten emotionalen und sozialen Entwicklungsprozesse, wenn es gelingt, das Kind emotional zu erreichen, wenn dieser Kontakt angesichts der anderen Aufgaben der Schule gehalten werden kann, wenn sich mindestens ein Elternteil des betroffenen Kindes der Mitwirkung an diesem Prozess stellt – um nur einige ganz wichtige Bedingungsfaktoren für ein Gelingen des Nachholens emotionaler und sozialer Entwicklungsprozesse zu nennen.
Bei einer nicht zu übersehenden Minderheit der Schülerinnen und Schüler können solche Nachholprozesse hinsichtlich der Entwicklung eines altersgemäßen Sozialverhaltens in der Schule jedoch nicht geleistet werden. Nicht selten kommt es vor, dass Lehrkräfte – während sie ihre originären Verpflichtungen erfüllen und sich darüber hinaus, nach bestem Wissen und soweit es ihre Kräfte zulassen, um einzelne Schülerinnen und Schüler kümmern – miterleben müssen, wie andere sich aufgrund ihrer sozialen und emotionalen Überforderung von der Teilhabe an der Schulgemeinschaft ausschließen. Einige Kinder bzw. Jugendliche kommen so belastet in die Schule, dass sie trotz körperlicher Anwesenheit kaum in der Lage sind, sich auf den Unterricht und angemessene Sozialkontakte einzulassen. Die gezeigten Verhaltensweisen reichen – soweit sie ausagierend sind - von enormer Unruhe über unkontrollierte aggressive Durchbrüche bis hin zu vorsätzlich delinquenten und gewalttätigen Aktionen. Andere Schülerinnen und Schüler wählen den sozialen Rückzug von der Selbstisolation bis hin zu selbstzerstörerischen Handlungen.
Mischformen der verschiedenen Ausprägungen des Ausweichverhaltens sind nicht nur denkbar, sondern sie zeigen sich in der Schule täglich auf vielfältige Weise neu. Oftmals beginnen Schülerinnen und Schüler, der Schule teilweise oder ganz fern zu bleiben. Andere nehmen nach Kräften am Unterricht teil, signalisieren aber mehr oder weniger deutlich, dass sie im sozialen Bereich Unterstützung bräuchten. Wiederum andere – und das sind diejenigen, die am häufigsten im Blickpunkt stehen – agieren so heftig, dass der Schule keine andere Wahl bleibt, als die tägliche Unterrichtszeit dieser Kinder deutlich zu reduzieren oder gar Einzelne im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme befristet vom Unterricht auszuschließen.
Die Zusammenarbeit mit einigen Eltern ist deutlich erschwert, weil diese der Schule ablehnend oder feindlich gegenüberstehen; andere haben mit der Schule schlechte Erfahrungen gemacht, was die Zusammenarbeit belastet; wiederum andere konfrontieren die Lehrkräfte mit nicht erfüllbaren Erwartungen. In vielen Fällen gelingt es dennoch, einen Modus Vivendi zum Umgang miteinander zu finden.
Besonders schwierig wird es, wenn die Eltern von Schülerinnen bzw. Schülern mit der Bewältigung ihrer sozialen Probleme einschließlich der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überfordert sind und somit ihrem Auftrag nicht annähernd nachkommen können, ihre Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Wenn diese Eltern dennoch – im doppelten Sinne des Wortes - erreichbar sind, öffnen sie sich manchmal in Gesprächen mit Lehrkräften oder anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Schule, insbesondere dann, wenn es um die Anbahnung konkreter Lösungen geht. Die meisten schaffen es aber nicht, die notwendigen Schritte zu tun, um die ihnen zustehende Unterstützung zu beantragen.
Angesichts der hier beschriebenen Defizite in der individuellen und sozialen Entwicklung etlicher Schülerinnen und Schüler ergeben sich Spannungen zwischen allen Beteiligten. Dennoch repräsentiert die Schule den Teil der staatlichen Gemeinschaft, der sowohl von den Kindern und Jugendlichen sowie von deren Eltern im Prinzip akzeptiert und respektiert wird. Der Weg zur Teilhabe an der Gemeinschaft führt über die Schule – insbesondere auch aus der Sicht derjenigen, die in ihr und mit ihr Probleme haben.
2. Beschreibung und Zielstellung des Projektes
Im Kreis Nordfriesland soll an 3 Modellschulen Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII installiert werden. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens und an Hand von Auswahlkriterien werden 3 Schulen ausgewählt. Das Projekt soll eine Laufzeit von 3 Jahren haben und beginnt mit dem Schuljahr 2009/2010. Während dieser Zeit sollen Wege gefunden werden, Jugendsozialarbeit dauerhaft an Schulen zu installieren und zu finanzieren. Weiterhin soll evaluiert werden, welche Synergieeffekte durch die Installation von Jugendsozialarbeit an Schulen bezüglich der Bildungsarbeit an den Schulen, Prävention und dem Bereich der Hilfen zur Erziehung erzielt werden können.
2.1. Definition von Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein niederschwelliges, präventives Angebot der Jugendhilfe. Es umfasst Elemente der
- Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- des Jugendschutzes
- Erzieherische Hilfen
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine spezielle Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte der Jugendhilfe an Schulen.
Schwerpunkt des Einsatzes von Jugendsozialarbeit sind Schulen die unter erschwerten pädagogischen und sozialen Bedingungen arbeiten.
Jugendsozialarbeit an Schulen:
- Ist Lebenswelt- und Sozialraumorientiert
Schulen erreichen alle jungen Menschen. Dort werden jugendliche Interessen und Problemlagen frühzeitig sichtbar.
- Ist Prävention
Hilfen und Orientierungen erzielen, je frühzeitiger sie ansetzen, größere Wirkungen.
- Erzielt Synergien
Organisatorisch und pädagogisch bietet eine verstärkte Kooperation von Jugendhilfe und Schule die Chance zur Steigerung von Effizienz und Effektivität.
2.2. Zielgruppe und Ziele des Projektes
Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen
- mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind und
- die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen, deren soziale und schulische Integration aufgrund von individuellen und/oder sozialen Schwierigkeiten sowie aufgrund eines Migrationshintergrundes erschwert ist
Ziele des Projektes sind
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler/Innen sowie der Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Gemeinwesen
- Abbau von Konfliktpotentialen und dadurch Stärkung der Bildungsarbeit an den Schulen
- Hilfe bei der Bewältigung von familiären und persönlichen Schwierigkeiten, welche den schulischen Ablauf stören und die Schüler/Innen am Lernerfolg hindern
- Aufbau einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit und Schule
- Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von Schüler/Innen mit besonderen Schwierigkeiten in intensiver Zusammenarbeit mit Schulleitung und Lehrkräften
3. Durchführung
3.1. Ausschreibungsverfahren
- Die Ausschreibung wird in Kooperation von Jugendamt und Schulamt vorgenommen.
- Sie richtet sich an Gemeinschaftsschulen, Regionalschulen oder an solche, die sich auf dem Weg dorthin befinden.
- Über das Schulamt werden die betreffenden Schulen informiert. Die Bewerbungsfrist endet am 01.07.2009.
3.1.1. Auswahlkriterien
1. Aus der Bewerbung einer Schule muss hervorgehen, welche Erfordernisse für Jugendsozialarbeit an der Schule bestehen. Aspekte dazu können sein:
- Präventionsarbeit
- Beratungsbedarf für
- Lehrerinnen/Lehrer
- Schülerinnen/Schüler
- Eltern
- Migranten
- Gewalt/Mobbing
- Suchtphänomene
- Schulabsentismus
- Fälle, in denen das Jugendamt bereits Schüler der Schule betreut
- ….
3. Bereitschaftserklärung, die genannten Anforderungen und Aufgaben schulischerseits erfüllen zu wollen.
4. Der Schulträger versichert schriftlich eine finanzielle Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 44.300,00 € für 3 Jahre.
3.2. Anforderungen und Aufgaben der teilnehmenden Schulen
1. Schulleitung und Lehrkräfte kooperieren mit der/dem Sozialarbeiter/In
a. Zeitnahe regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung, Klassen- und Fachlehrkräften
b. Teilnahme des/der Sozialarbeiter/In an Unterrichten entsprechend den jeweiligen Erfordernissen
c. Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Arbeitskreisen etc.
2. Der/dem Sozialarbeiter/In steht im Bereich der Schule ein eigener Raum zur Verfügung, welcher sich auch für Gespräche mit bis zu 6 Personen eignet
3. Die/der Sozialarbeiter/In erhält an exponierter Stelle die Möglichkeit, Aushänge zu machen.
4. In einem monatlichen Bilanzgespräch tauschen Schulleitung und Schulsozialarbeiter/In ihre Arbeitsergebnisse aus. Diese werden von der/dem Sozialarbeiter/In dokumentiert.
5. Die Schulleitung erklärt sich bereit sich im Sinne von Sozialraum- oder Netzwerkarbeit über die Schule hinaus den/die Sozialarbeiter/In bei der Entwicklung von Projekten zu unterstützen.
3.3. Anforderungen und Aufgaben an die Jugendsozialarbeit
Offene Angebote:
z.B. Schülertreffs/-cafes, Veranstaltungen
- für alle Schüler/Innen
- zu bestimmten außerunterrichlichen Zeiten
- zum Zweck des Treffens, Austausches, Freizeitgestaltung, Nachmittagsbetreuung
- auf freiwilliger Basis, z. Teil selbstgestaltet/selbstbeteiligt
- mit Methoden der Jugendarbeit
- unter Mitwirkung von Lehrer/Innen
- Überschneidungsmengen zu Angeboten und Einrichtungen der Jugendarbeit im Gemeinwesen
- Beteiligung von Jugendsozialarbeit an Schulen an Ferienprogrammen bzw. eigene Angebote in den Ferien
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Varianten:
- Freizeitbezogene Angebote für spezielle Gruppen
- soziale Gruppenarbeit im Sinne erzieherischer Hilfen
- Einübung sozialer Umgangsformen
- Überwindung individueller und gruppenbezogener Auffälligkeiten und Entwicklungsschwierigkeiten
- Selbstvertrauen, positives Gruppengefühl
- Gruppenarbeit zur Bearbeitung spezieller geschlechtsspezifischer Fragen
- Zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
- Zur Förderung der Gruppenfähigkeit
- Spezielle Trainingskurse für ganze Klassen
- Themenspezifische Projekte (Lehrer/Innen, Sozialarbeiter/Innen gemeinsam) mit sozialpädagogischen Methoden
- Projekte bei Klassenproblemen
- Beobachtende Teilnahme am Unterricht bei schwierigen Situationen
Beratung in individuellen Problemsituationen
Konstellationen:
- Schüler/Innen kommen selber auf die Sozialarbeiter/Innen zu
- Lehrer/Innen machen auf bestimmte Schüler/Innen aufmerksam
- Probleme in Gruppen
- Eltern suchen Rat
- Problemhinweise aus dem sozialen Umfeld
- Lehrer/Innen suchen Rat
- Beratung und Betreuung von Schüler/Innen bei emotionaler Überforderung im Unterricht
- Schulschwierigkeiten, -versagen, -schwänzen
- Probleme bei der Persönlichkeitsentwicklung
- Konflikte im Elternhaus
- Konflikte mit Mitschüler/Innen
- Konflikte mit Lehrer/Innen
- Soziale Auffälligkeiten
- Zukunftsperspektiven
Kooperation und Vernetzung im Gemeinwesen
- Unterstützung der Schulen bei der Öffnung, hin zum Gemeinwesen und Kooperationspartnern
- Kooperation mit allen regional relevanten Institutionen/Einrichtungen wie z.B. Allgemeiner sozialer Dienst des Jugendamtes, Erziehungsberatungsstellen, schulischen Beratungsdiensten, Suchtberatungsstellen, Einrichtungen offener und verbandlicher Jugendarbeit
- Anregung von ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen oder Hilfen, unter rechtzeitiger Einschaltung des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes, sobald sich ein Hilfebedarf nach §§ 27 ff oder 35 a SGB VIII abzeichnet
- Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplanes gemäß § 36 SGB VIII
4. Finanzierungsplan
| Ausgaben je Jahr | 3 Jahre gesamt |
|
| Personalkosten Dipl. SA E 9 St. 3 30 h/Woche |
33.100,00 € |
99.300,00 € |
| Sachkosten | 1.000,00 € | 3.000,00 € |
| Ausstattung Arbeitsplatz PC/Drucker/Telefon Büromöbel |
1.000,00 € 1.000,00 € |
1.000,00 € 1.000,00 € |
| gesamt | 36.100,00 € | 104.300,00 € |
| Kreis NF Jugendamt |
20.000,00 € | 60.000,00 € |
| Schulträger (Eigenanteil) |
16.100,00 € | 44.300,00 € |
5. Evaluation
Die Evaluation des Projektes soll an Hand folgender Parameter durchgeführt werden:
1. Feststellung der Problemlagen und des Ausmaßes an den jeweiligen Schulen mittels Befragung der Klassenleiter Klassenstufen 6 und 8 der ausgewählten Schulen
- Datenerfassung und Auswertung/Gewichtung zu Beginn des Projektes (Fragebogen für Klassenleiter Anlage 1)
- Datenerfassung und Auswertung/Gewichtung nach Abschluss des Projektes (Fragebogen für Klassenleiter Anlage 1)
- Gegenüberstellung der ermittelten Daten
2. Feststellung der Situation der Schüler/Innen der Klassenstufen 6 und 8 an den ausgewählten Schulen bezüglich der Themen Schulleben und Schul- und Klassenklima mittels Befragung
- Datenerfassung und Auswertung/Gewichtung zu Beginn des Projektes (Fragebogen für Schüler/Innen Anlage 2)
- Datenerfassung und Auswertung/Gewichtung nach Abschluss des Projektes (Fragebogen für Schüler/Innen Anlage 2)
- Gegenüberstellung der ermittelten Daten
3. Art , Anzahl und Kosten der für Schüler/Innen der teilnehmenden Schulen geleisteten Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff, 35 a SGB VIII und 53 SGB XII (nur Jugendamt)
- Bestandsaufnahme zu Beginn des Projektes (Anlage 3)
- Bestandsaufnahme nach Abschluss des Projektes (Anlage 3)
- Gegenüberstellung der ermittelten Daten
4. Art und Anzahl der Schülerkontakte bei individuellen Problemlagen
- Dokumentation während der Laufzeit des Projektes
5. Art und Anzahl der Elternkontakte
- Dokumentation während der Laufzeit des Projektes
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